Rauchmelderpflicht in folgenden Bundesländern:
Beinahe alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand in Deutschland, über 600 Todesopfer pro Jahr – wären alle Wohnungen und Häuser in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet, ließe sich diese Zahl drastisch reduzieren.
In sieben deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung mit aufgenommen.
Während im Saarland und in Thüringen die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neubauten beschränkt ist, gehen die gesetzlichen Vorgaben in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein noch einen – sinnvollen – Schritt weiter: hier gibt es auch eine Regelung für Bestandsbauten. Während in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens Ende 2009 Rauchmelder installiert sein müssen, sind die Fristen in Hamburg und Schleswig-Holstein (bis Ende 2010) und Hessen (bis 2014) etwas großzügiger gesteckt.
Ein Novum gibt es noch in Mecklenburg-Vorpommern: Hier sind auch die Mieter für den Einbau verantwortlich, während in den übrigen Bundesländern die Besitzer der Wohnungen und Häuser für die Installation sorgen müssen.
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